Wärmestrahlung, oder auch Temperaturstrahlung, geht von jedem Körper aus, dessen absolute Temperatur über 0 K liegt.Der Körper gibt dabei Wärmeenergie in Form von elektromagnetischen Wellen, also Licht ab. Im Gegensatz zu anderen Wärmeübertragungsmechanismen wie Konvektion oder Wärmeleitung benötigt die Wärmestrahlung kein Medium zur Energieübertragung. Sie tritt also auch im Vakuum auf.
Mit dem Stefan-Boltzmann’schen Gesetz lässt sich die abgestrahlte Wärmeenergie pro Zeit, also die Strahlungsleistung berechnen:
dabei ist
P: die Strahlungsleistung
σ: die Stefan-Boltzmann-Konstante (Strahlungskonstante)
= 5,670 ∙10-8 W/(m²∙K4)
ε: der Emissionsgrad der strahlenden Fläche
A: strahlende Oberfläche des Körpers
T1: Temperatur des Strahlers
Da der Körper zusätzlich Wärmestrahlung aus der Umgebung absorbiert, muss diese in der Energiebilanz berücksichtigt werden. Wenn strahlende und absorbierende Fläche gleich groß sind verändert sich obige Formel zu:
wobei T2 die Umgebungstemperatur ist.